Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln
Elisa Morel
Kindeswohlgefährdung ist ein rechtsverbindlich nicht definierter Begriff, doch selbstverständlich muss die Sicherung des Kindeswohls immer gewährleistet sein. Sie als Profis sind nah dran an Ihren Kindern, verbringen viel Zeit mit ihnen und nehmen so auch früh Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahr.
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In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Formen von Kindeswohlgefährdung es gibt, anhand welcher Anzeichen sie zu erkennen sind und wie Sie sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig verhalten.
Inhalt
1. Was ist Kindeswohlgefährdung?
1.1 Häufigkeit von Kindeswohlgefährdung
1.2 Gründe für Kindeswohlgefährdung
2. Verschiedene Arten von Kindeswohlgefährdung
3. Woran erkennt man Kindeswohlgefährdung?
4. Wie Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig reagieren
4.1 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Kita
4.2 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Grundschule
Was ist Kindeswohlgefährdung?
Zuerst einmal: Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Recht auf Berücksichtigung ihrer Meinung. Kindeswohlgefährdung verletzt bereits diese Rechte in den meisten Fällen. Nicht jede Art der Kindeswohlgefährdung ist gleich schwerwiegend, doch es gibt eben Verhaltensweisen, die auch in leichter Erscheinungsform zu verurteilen und zu unterbinden sind – Rassismus zum Beispiel. Genauso verhält es sich mit Kindeswohlgefährdung.
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und EU-Grundrechtecharta
Laut einem Dokument des Deutschen Bundestages sind Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung „sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe, für die es in Gesetzestexten keine rechtsverbindliche Definition gibt“. Kinderrechte sind hingegen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie in der EU-Grundrechtecharta definiert. Artikel 24 der Charta besagt u. a.:
„Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.“
Laut Kinderschutzbund NRW liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn:
- die Gefährdung aktuell vorhanden ist UND
- sie oder zukünftige Schädigungen erheblich sind UND
- die Schädigung als wahrscheinlich gilt, auch wenn sie noch nicht vorliegt.
Folglich gehört nicht nur eine gewaltfreie Erziehung zur Sicherung des Kindeswohl, sondern auch die Befriedigung der kindlichen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Anregung, Liebe etc.
Eine umfangreiche und empfehlenswerte Quelle zum Thema ist das Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Links zum Inhaltsverzeichnis sowie einzelnen Kapiteln finden Sie am Ende des Beitrags; lesens- und wissenswert sind die Inhalte des gesamten Handbuchs.
Häufigkeit von Kindeswohlgefährdung
Laut Statistischem Bundesamt haben die Fälle von durch das Jugendamt festgestellter akuter und latenter Kindeswohlgefährdung in Deutschland zwischen 2013 und 2022 um gut 60 % zugenommen.
Es fällt auf, dass auch die Zahl der akuten Fälle gestiegen ist. Während akute Fälle im Jahr 2013 ca. 45 % ausmachten, lag der Wert 2022 bei knapp 54 %.
Natürlich gibt es darüber hinaus viele Fälle von Kindeswohlgefährdung, die nicht vom Jugendamt erfasst werden, wenn z. B. keine Meldung an die Behörden erfolgt. Und wie immer gibt es eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer.
In jedem Fall zeigen die Zahlen, dass Kindeswohlgefährdung in Deutschland ein verbreiteter Missstand ist, den man bekämpfen muss.
Gründe für Kindeswohlgefährdung
Die Gründe für Kindeswohlgefährdung sind zahlreich; oft kommen mehrere Faktoren zusammen. Auch deswegen ist es nicht immer einfach, Kindeswohlgefährdung zu beheben. Die folgende Grafik gibt Ihnen einen groben Überblick über Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung.
Die Risikofaktoren sind lediglich Anhaltspunkte. Wer alleinerziehend und finanziell eingeschränkt ist, gefährdet nicht automatisch sein Kind. Umgekehrt sind Reichtum und Bildung keine Garanten dafür, sein Kind optimal und liebevoll zu betreuen und versorgen. Nicht jeder traumatisierte Mensch mit eigenen Gewalterfahrungen wird zum Täter, eine Scheidung kann auch das Bestmögliche für die gemeinsamen Kinder sein usw.
Es gibt darüber hinaus unabhängig von gängigen Risikofaktoren kulturelle, religiöse oder familiäre Kreise, die an Körperstrafen nichts Schlimmes finden oder die Schulmedizin ablehnen. Dass Kinderrechte nicht in allen Ländern der Welt geschätzt und geachtet werden, sieht man allein an den Zahlen von Kinderarbeitern.
Verschiedene Arten von Kindeswohlgefährdung
Der Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. gibt auf seiner Internetseite einen guten Überblick über die unterschiedlichen Arten von Kindeswohlgefährdung, innerhalb derer noch weitere Differenzierungen stattfinden. Einige Formen entstehen durch Unterlassung, andere durch Handeln.
Vernachlässigung
- körperlich, z. B. durch mangelnde Nahrungsversorgung oder Hygiene
- erzieherisch und kognitiv, z. B. durch fehlende Kommunikation oder mangelnde Anregung
- emotional, z. B. durch abwertendes Verhalten oder Mangel an Geborgenheit
- unzureichende Aufsicht, z. B. durch Alleinlassen des Kindes oder Tatenlosigkeit bei seiner unerwarteten Abwesenheit
Erziehungsgewalt und Misshandlung
- Körperstrafen bis hin zu Misshandlung, also z. B. ein „Klaps“ in Relation zu einem Tritt
- psychische Gewalt, z. B. durch Liebesentzug oder Isolation
Sexualisierte Gewalt
- physisch, z. B. durch Penetration oder die Aufforderung, zu masturbieren
- psychisch, z. B. Anzüglichkeiten oder die Konfrontation mit Pornografie
- Missbrauchsdarstellungen, z. B. durch Fotos oder Videos vom Missbrauch
- Kinderprostitution
- sexualisierte Gewalt im Internet
- Cybergrooming, also die Anbahnung sexueller Kontakte von Erwachsenen mit Kindern, die sich auch als solche ausgeben
- Sexting, z. B. das Versenden von Nacktfotos und Erpressen derselben von den Kindern sowie Nachrichten mit sexuellen Inhalt
Häusliche Gewalt
- als Atmosphäre der Angst und Gewalt
- als Gewalterfahrung am eigenen Körper
Weibliche Genitalbeschneidung
- Entfernung der Klitoris (Clitoridektomie)
- Entfernung der Klitoris und der Schamlippen (Exzision)
- Entfernung der Schamlippen (und der Klitoris) mit anschließendem Vernähen der Wundränder, sodass nur eine winzige Öffnung bleibt (Infibulation)
- andere Genitalverletzungen durch Hitze, Säure etc.
Bei dieser Auflistung fällt auf, dass manche Formen der Kindeswohlgefährdung auf Überforderung oder Inkompetenz zurückzuführen sein können und somit vielleicht nicht beabsichtigt sind, sondern „einfach passieren“ (unzureichende Aufsicht, Mangel an Geborgenheit). Andere wie sexualisierte Gewalt oder Genitalverstümmlung sind jedoch immer bewusst, beabsichtigt und geplant.
Während mangelnde Hygiene oder Dehydrierung schnell auffallen und oftmals die aus Überforderung resultierende Kindeswohlgefährdung nicht von den Erziehenden verschleiert oder geleugnet wird/werden kann, ist beispielsweise sexuell übergriffigen Täterinnen und Tätern sehr daran gelegen, ihr Tun und dessen Auswirkungen geheim zu halten.
MÜNCHHAUSEN-BY-PROXY-SYNDROM
Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom beschreibt eine Form von Kindesmisshandlung, bei der eine nahe Bezugsperson Krankheiten und/oder Verletzungen des Kindes vorgibt oder mutwillig herbeiführt oder auch die richtige Diagnose durch Fachpersonal sabotiert, z. B. durch das Verschweigen von Informationen oder bewusstem Lügen.
Betroffene Kinder sind oft noch im Kindergartenalter und weisen i. d. R. immer wieder verschiedene Krankheitsbilder und Beschwerden auf, deren Ursachen sich scheinbar nicht ergründen lassen. Zu den häufigsten Beschwerden zählen:
- Atemschwierigkeiten
- Essstörungen
- Durchfälle
- unklare Blutungen
- Krämpfe
- Allergien
- Fieber
Die quälenden Bezugspersonen sind meistens erfinderisch im Herbeiführen von Beschwerden, z. B. durch die Gabe von Medikamenten oder Lebensmitteln, die das Kind nicht verträgt, Essensentzug, das Verbot bestimmter Lebensmittel oder auch das Verabreichen von Dingen, die keine Lebensmittel sind.
Man nimmt an, dass die Täterinnen und Täter die Aufmerksamkeit und das Mitleid genießen, da sie sich um ihr immer kränkelndes Kind so aufopfernd kümmern. Die Kinder werden weitestgehend isoliert, um die Lügengeschichten aufrechterhalten zu können. Deswegen wechseln die Täter oft die Hausärzte oder stellen das Kind immer wieder neuen Spezialisten vor. Diese Form des Missbrauchs geht oft mit körperlicher, psychischer und emotionaler Gewalt einher.
Die einzige Möglichkeit, die Misshandlung zu beenden, ist die Trennung des Kindes vom Verursacher seiner Qualen. Studien kommen zu dem Schluss, dass das Münchhausen-by-proxy-Syndrom bei 6 – 9 % zum Tod des Kindes führt. Von langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind 7 – 8 % betroffen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom leiden könnte, schalten Sie professionelle Hilfe ein.
Woran erkennt man Kindeswohlgefährdung?
Die schlechte Nachricht zuerst: Eindeutige Anzeichen gibt es selten. Eine Verletzung kann auch beim Spielen passiert sein und aggressives Verhalten muss nicht aus selbst erlebter körperlicher Gewalt resultieren. Auch bedeutet nicht jeder Ausschlag im Windelbereich Vernachlässigung oder Missbrauch, und häufig kränkelnde Kinder lassen nicht automatisch auf Fehlverhalten der Eltern schließen.
Daher ist es immer wichtig, möglichst viele Informationen über die familiäre Situation zu haben. Ist ein Elternteil krank, ein Geschwister kürzlich verstorben, haben sich die Eltern unschön getrennt, sind vielleicht Albträume oder Verhaltensweisen wie sozialer Rückzug oder auch Regression nachvollziehbar, aber kein Anzeichen für Kindeswohlgefährdung. Hilfe brauchen die Kinder dann natürlich trotzdem.
Des Weiteren ist es hilfreich, wenn Sie ein Vertrauensverhältnis zu Ihren Kindern haben. Fühlen sie sich bei Ihnen geborgen und beschützt, werden sie Ihnen eher mitteilen, was sie belastet, sodass Sie im Zweifel einschreiten und helfen können.
Eine umfangreiche Orientierungshilfe für die Einschätzung von Anhaltspunkten bietet die Einschätzskala Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg:
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Kinderschutz/1.4.1.4_Kopiervorlagen_KiWo-Skala_Kita.pdf
Hierzu ist anzumerken, dass die Skala in einigen Fällen Kindeswohlgefährdung vermutlich nicht ausreichend erfassen kann. Wenn Täterinnen und Täter Kinder beispielsweise rituell missbrauchen oder prostituieren, sorgen sie dafür, dass die Kinder im Alltag nicht auffallen, z. B. durch mangelnde Hygiene, sichtbare Verletzungen oder sexualisiertes Verhalten. Ist das Kind dann auch noch überangepasst, schwindet die Wahrscheinlichkeit für äußere Anzeichen einer Gefährdung weiter.
Generell gilt: Je schlauer und zielgerichteter die Täter vorgehen, umso schwieriger ist die Aufdeckung der Kindeswohlgefährdung.
Wie Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig reagieren
Regel Nummer 1: Holen Sie sich Verstärkung. Kindeswohlgefährdung ist auch schwer zu ertragen, wenn man sie nicht am eigenen Leib erfährt, sondern an anderen wahrnimmt. Es ist Ihnen nicht zu verübeln, wenn Sie erst einmal emotional, wütend oder hilflos reagieren.
Doch oberste Priorität ist immer, dem Kind zu helfen. Dafür brauchen Sie einen kühlen Kopf, ein wohlüberlegtes Vorgehen und eine sachliche Einschätzung der Lage. Tauschen Sie sich also mit Ihren KollegInnen aus, halten Sie Ihre Beobachtungen fest und ziehen Sie fachkundige Beratung hinzu.
Achtung: Bedrängen oder manipulieren Sie die Kinder nicht mit Fragen. Dokumentieren Sie, was Sie feststellen und holen Sie sich Hilfe.
Natürlich ist es auch hilfreich, über Kindeswohlgefährdung gut informiert zu sein. Dafür müssen Sie keine Fortbildung machen. Es gibt viele Fach- und Handbücher und umfangreiche Quellen im Internet, die Ihnen alles zu dem Thema verraten, was Sie nie wissen wollten. Auch hier gilt wieder: Ja, es ist furchtbar, das alles zu lesen und sich vorzustellen. Aber es ist viel schlimmer, es am eigenen Leib zu erfahren.
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Kita
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass bei einem Ihrer Kinder Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, ziehen Sie eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Beratung hinzu. Da jeder Träger über ein Schutzkonzept verfügt, ist auch immer eine solche Fachkraft vorhanden.
Insoweit erfahrene Fachkraft
Als insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) bezeichnet man jene Personen, die bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung pädagogischen Mitarbeitenden beratend und begleitend zur Seite stehen und eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vornimmt.
Die Fortbildung zur IeF umfasst 80 – 160 Stunden und findet je nach Institut vor Ort, online oder hybrid statt. Auch die Voraussetzungen für die Fortbildung können variieren, doch zumindest zwei Kriterien müssen erfüllt sein:
- eine pädagogische oder psychologische Ausbildung
- mehrjährige Praxiserfahrung
Darüber hinaus sind manchmal Zusatzqualifikationen im Bereich des Kinderschutzes erforderlich. Prinzipiell kommen nicht nur Erzieherinnen sowie Erzieher und Lehrkräfte infrage, sondern auch Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe oder der Kinder- und Jugendarbeit.
Nach Abschluss der Gefährdungseinschätzung leiten Sie weitere Schritte ein, die je nach Ergebnis unterschiedlich ausfallen.
So kommt ein Elterngespräch infrage, wenn die Kindeswohlgefährdung z. B. in mangelnder Hygiene aus Gründen der Überforderung zu bestehen scheint. Erhärtet sich jedoch der Verdacht auf Kindesmissbrauch oder ist die gesundheitliche Gefahr durch Dehydration, Unterernährung oder mangelnde Versorgung bei Krankheiten nicht gegeben, schalten Sie das Jugendamt ein, damit geprüft werden kann, ob eine sofortige Inobhutnahme zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Tipp: Auch Elterngespräche müssen Sie nicht allein führen. Holen Sie sich einen Kollegen dazu und führen Sie Protokoll. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, die Sie nicht meistern können, wenden Sie sich an Ihre Leitung oder leiten Sie weitere Schritte ein, z. B. wenn Sie bedroht werden oder die Eltern nicht kooperieren.
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Grundschule
Auch in der Schule gilt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Holen Sie sich Hilfe.
Sie haben viele Möglichkeiten, so z. B. die Einbeziehung von:
- Kollegen und Schulleitung
- einer insoweit erfahrene Fachkraft und/oder des Jugendamtes
- Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen
Allgemein ist auch hier festzuhalten: Sie sind nicht allein. Es gibt eine Reihe kompetenter Ansprechpartner, die Ihnen zur Seite stehen oder weitere Schritte in die Wege leiten. Wichtig ist, dass Sie bei einem begründeten Verdacht erst einmal den Stein ins Rollen bringen.
Sollten Ihnen bei diesem Thema die eigenen Emotionen im Wege stehen, ist es umso wichtiger, weitere Personen ins Boot zu holen, um das Problem sachlich und im Sinne des Kindes aus der Welt zu schaffen.
Lesestoff:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), 01.03.2007:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/handbuch-kindeswohlgefaehrdung-nach-1666-bgb-und-allgemeiner-sozialer-dienst-asd–86738
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg: Die insoweit erfahrene Fachkraft … keine Beschreibung eines Berufsbildes, sondern ein verbindliches Element der Qualitätssicherung und –entwicklung in der Kinderschutzarbeit!, 2019:
https://www.fachstelle-kinderschutz.de/files/01_Fachstelle_Kinderschutz/Publikationen/Fachartikel/die%20insoweit%20erfahrene%20Fachkraft%20Aug.%202019.pdf
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start gGmbH: Schutzplan nach § 8a SGB VIII – Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Info aktuell 2007/4:
https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/
Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V.: Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung:
https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/
Kindler, Heinz: Was ist unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zu verstehen? (Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): Grundlagen; Grundlegende Begrifflichkeiten; Punkt 7):
https://db.dji.de/asd/7.htm
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Studie: Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention, 2010:
https://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/Files/Hilfen_zur_Erziehung/Kindeswohlgefaehrdung_NRW.pdf
Netzwerk Kinderschutz Mansfeld-Südharz: Definition und Formen der Kindeswohlgefährdung:
https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/a_02_fachwissen/gewaltformen/gewaltformen_langfassung
Stadt Heidelberg: Indikatoren einer Kindeswohlgefährdung:
https://www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Indikatoren+Kindeswohlgefaehrdung.html
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